Telefon: 03561 540727
Kosmetik ausmisten: Vor einer geöffneten schwarzen Kosmetiktasche auf lachsfarbenem Grund liegen Kosmetikartikel wie Lippenstifte, Pinsel und Lidschatten
iStock/Amax Photo
Symbolbild

Sie nutzen die Frühlingszeit, um auszumisten? Vergessen Sie den Kosmetikschrank nicht. Denn auch Make-up, Körperpflege und Co. haben nur eine begrenzte Haltbarkeit. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Kosmetik ausmisten und Ihr Beautycase frühlingsfit wird.

Sie kennen es bestimmt – viele Kosmetikartikel liegen seit Ewigkeiten im Schrank und Sie benutzen Sie eigentlich gar nicht mehr. Oder das Haltbarkeitsdatum ist überschritten und das Produkt hat seine Konsistenz verändert? Dann riskieren Sie Hautirritationen wie Pickel und Rötungen oder sogar allergische Reaktionen. Lesen Sie, wann es Zeit ist, sich vom Lieblingslippenstift zu trennen, und wann Sie ihm doch eine zweite Chance geben sollten.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Kosmetikprodukte haben in der Regel ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Die europäische Kosmetikverordnung besagt, dass ungeöffnete Produkte mindestens 30 Monate haltbar sind. Bei einigen Kosmetikartikeln ist diese Zeitspanne kürzer oder länger, dann ist es jedoch auf der Verpackung genau angegeben. Sie finden das MHD als Symbol und Code auf jeder Verpackung – allerdings gilt das nur für ungeöffnete Produkte. Viele Kosmetikprodukte aus Ihrer Apotheke haben ein offenes Verfallsdatum, das heißt, es ist für jeden lesbar. Manche Firmen codieren ihre Ware, dann ist das MHD nicht klar erkennbar. Kommen Sie gerne zu uns in Ihre Apotheke, wenn Sie Kosmetik ausmisten möchten, aber nicht sicher sind. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Codes zu entschlüsseln.

Hinweis auf Produkten

Für geöffnete Kosmetikartikel gilt die kleine aufgedruckte Dose mit dem offenen Deckel als Hinweis. Steht dort beispielsweise 12 M, so ist das Produkt mindestens 12 Monate nach Anbruch haltbar, bei 3 M demnach nur 3 Monate. Notieren Sie also am besten das Datum gleich auf der Packung, wenn Sie ein Kosmetikprodukt öffnen.

So lange sind Cremes, Make-up und Co. haltbar

Die Haltbarkeit von Kosmetikartikeln hängt zum Beispiel von der Konsistenz ab, aber auch von der Lagerung und der Hygiene bei der Verwendung. Lesen Sie, wie die Produkte möglichst lange frisch bleiben und wann es Zeit ist, sich zu verabschieden:

Cremes und Lotions sind angebrochen in der Regel 6 bis 12 Monate haltbar, auf Ölbasis sogar länger. Achten Sie darauf, den Inhalt möglichst nur mit einem sauberen Spatel oder Löffel aus der Verpackung zu nehmen, sonst haben Keime gute Chancen zu wachsen.
Flüssiges Make-up mit Wasseranteil hält bis zu einem Jahr, cremige Produkte auch länger. Make-up sollte zudem trocken und dunkel gelagert werden, damit es nicht verdirbt.
Puder und Lidschatten in Pulverform halten etwa zwei Jahre, flüssige Produkte kürzer, da sie anfälliger für Bakterien sind.
Mascara bleibt circa 6 bis 9 Monate cremig. Achtung: Haben Sie einen Infekt am Auge, unbedingt die Wimperntusche entsorgen, um eine Keimübertragung zu verhindern. Unser Tipp: Damit Sie möglichst lange Freude an Ihrer Wimperntusche haben, sollten Sie beim Auftragen den Pinsel nicht in der Tube „pumpen“. Denn so trocknet die Flüssigkeit schneller aus.
Desinfizieren Sie regelmäßig Auftragehilfen für Make-up wie Schwämmchen, Pinsel und Co., damit sich Keime nicht ausbreiten. Es gibt spezielle Reinigungslösungen für Make-up-Utensilien. Wenn die Pinsel einzelne Haare verlieren oder das Produkt nicht mehr gleichmäßig aufträgt, entsorgen Sie es besser.
Da diese Produkte sehr fetthaltig und fest sind, halten sie im Schnitt 3 bis 5 Jahre. Durch regelmäßiges Anspitzen erneuern Sie die Spitze und das Produkt bleibt länger frisch.
Auch ein Lippenstift hat eine feste Konsistenz und enthält zudem Fette, sodass er 2 Jahre haltbar bleibt. Achten Sie auf den Geruch und die Konsistenz. Bei Blasenbildung oder einem seltsamen Geruch sollte der Lippenstift entsorgt werden. Das Gleiche gilt für Lippenpflegestifte.
12 Monate nach Anbruch sollten der Selbstbräuner und die Sonnencreme entsorgt werden, denn durch die häufige Benutzung im Sommer gelangt Luft in die Behälter. Die sorgt dafür, dass der Lichtschutzfaktor und die Bräunungssubstanzen oxidieren, sich also abbauen. Die Wirksamkeit des Sonnenschutzes kann dann nicht mehr garantiert werden. Achten Sie deshalb immer darauf, die Flaschen gut zu verschließen und sich im Frühling mit frischer Sonnencreme zu versorgen.

Richtig lagern

Wie gut ein Kosmetikartikel erhalten, darüber entscheidet nicht nur das MHD, sondern auch, wie das Produkt gelagert wird. Ist es zum Beispiel noch ungeöffnet, stand aber lange in der Sonne? Dann besser die Kosmetik ausmisten. Wärme, Kälte und Sonneneinstrahlung können die Konsistenz verändern und dazu führen, dass das Produkt schneller verdirbt, als es eigentlich haltbar sein müsste. Einige Präparate, wie zum Beispiel Gels und Cremes für die Augen, halten im Kühlschrank bei niedrigen Temperaturen besser als im Kosmetikschrank.

Darüber hinaus ist es wichtig, geöffnete Produkte dunkel und trocken zu lagern und richtig zu verschließen, damit sie nicht vertrocknen, oxidieren oder verderben.

Recyceln statt wegschmeißen

Sie haben den Schrank voller Beautyprodukte, die nicht mehr benutzt werden, aber zu schade für die Tonne sind? Einfach recyceln statt entsorgen: Ein Klecks Feuchtigkeitscreme macht etwas fest gewordenes Make-up wieder cremig und mit einem Schuss Nagellackentferner wird der Lieblings-Nagellack wieder flüssig.

Volker Krüger,

Ihr Apotheker

Unser Kosmetiksortiment

Aktions-Angebote

16% gespart

COMPEED

Blasenpflaster Mixpack

Das Set für dich und die ganze Familie enthält die beliebtesten Blasenpflaster. Ideal für unterwegs und jedes Erste-Hilfe-Set.

PZN 18021913

statt 14,25 3)

10 ST

11,99€

Jetzt bestellen

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.
1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

Der Artikel hat Ihnen gefallen?

Dann teilen Sie ihn doch mit anderen.

Das könnte Sie auch interessieren

Schiller Apotheke

Kontakt

Tel.: 03561 540727

Fax: 03561 540718


E-Mail: info@schillerapothekeguben.de

Internet: http://www.schiller-apotheke-guben.de/

Schiller Apotheke

Friedrich-Schiller-Straße 5d

03172 Guben

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 bis 18:00 Uhr


Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.
1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

powered by apovena.de