Telefon: 03561 540727
Ist Fluorid giftig oder wichtig für die Zähne? Ein Mädchen seht vor einem Weihnachtsbaum und beißt in einen großes Lebkuchen.
Lumina/Stocksy United
Symbolbild

In Kitas und im Netz kursieren Befürchtungen wie „Fluorid macht dumm“, „Fluorid macht Knochen brüchig“ oder „Fluorid ist giftig“. Grund genug, dem Mineralstoff auf den Milchzahn zu fühlen.

Der Zahnschmelz ist das härteste Material im Körper, das wie ein mikrofeines Gitter aus Kristallfasern die Zahnoberfläche überzieht. Allerdings hat er eine Schwachstelle: Wenn zucker- oder kohlenhydrathaltige Getränke oder Speisen genossen werden, freuen sich die Bakterien im Mund. Denn dabei entstehen Säuren, die den Zahnschmelz porös machen. In den Lücken finden Bakterien ideale Nistplätze. Karies entsteht.

Fluorid schützt

Fluoride in der Zahncreme helfen, Mineralien wie Kalziumphosphat in die Zahnoberfläche wieder einzulagern. Sie legen sich wie ein Schutzfilm um die Zähne. Nicht nur Wissenschaftler, auch Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest bestätigen, dass Fluoride für die Zähne ein Segen sind. Wer mit fluoridhaltiger Zahnpasta die Zähne putzt, muss deutlich weniger den Bohrer des Zahnarztes fürchten als jemand, der eine fluoridfreie Zahncreme benutzt.

Nur in großen Mengen ist Fluorid giftig

Bei Fluoriden ist es ähnlich wie bei anderen Mineralstoffen: Werden sie zu hoch dosiert, dann können sie schaden. Deshalb ist auch die Angst, Fluoride könnten Zähne und Knochen von Kindern bröckeln lassen, nicht grundsätzlich falsch. Vergiftungen sind jedoch nahezu unmöglich. Es müsste eine Tube Erwachsenen-Zahnpasta verzehrt werden, damit ein sechsjähriges Kind Vergiftungserscheinungen zeigt. Also unbesorgt die fluoridhaltige Zahnpasta auf die Bürste geben und losputzen? Nicht ganz!

Reiskorn oder Erbse

Kinder neigen dazu, es mit der Menge an Zahnpasta zu übertreiben. Nach einer amerikanischen Studie verwenden 40 Prozent der Kinder zwischen drei und sechs Jahren deutlich zu viel. Fluoridhaltige Kinderzahnpasta enthält 500 ppm, das sind 0,05 %. Folgende Dosierung für fluoridhaltige Kinderzahnpasta wird empfohlen:

• Kinder von 0 bis 3 Jahre: eine reiskorngroße Menge
• Kinder ab 3 Jahren: eine erbsengroße Menge

Am besten geeignet ist eine Kinderzahnpasta ohne Frucht- oder Bonbongeschmack.

Werden Zähne regelmäßig mit großen Mengen Zahnpasta geputzt, lagert sich Fluorid im Zahnschmelz ein. Dann können weiße Flecken oder Streifen, sogenannte Fluorosen, entstehen. Sie sind ein rein kosmetisches Problem. Um den Zähnen wirklich zu schaden, müsste über zehn Jahre lang extrem viel Fluorid zugeführt werden.

Tabletten oder Zahnpasta

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt Eltern, Fluorid zur Kariesprophylaxe von Säuglingen und Kleinkindern einzusetzen. Jedoch sollte es entweder in Tablettenform oder in der Zahnpasta verabreicht werden. Beides zu verwenden ist zu viel. Für Kleinkinder reicht bereits ein Fluoridgehalt von 0,05 Prozent in der Zahnpasta aus.

Eltern sollten auf jeden Fall schon mit der Zahnpflege beginnen, wenn die ersten Zähnchen sichtbar sind. Wenn sie bisher dem Säugling Tabletten mit Fluorid und Vitamin D als Kombination gegeben haben und sich dann für eine fluoridhaltige Zahnpasta entscheiden, sollten sie das Vitamin D allein weiter ergänzen.

Fluorid in der Küche

Achtung: Wenn Sie zu Hause beim Kochen fluoridhaltiges Speisesalz oder Mineralwasser verwenden, sollten Sie die Menge an Fluorid für die Zahnpflege reduzieren. Das Gleiche gilt, wenn Sie regelmäßig Fluoridgel nutzen. Am besten sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Zahnarzt. Fluorid ist in Deutschland dem Trinkwasser nicht zugesetzt.

Auch Milchzähne sind wichtig

Die ersten Zähne sind nicht nur zum Zubeißen da, sondern Platzhalter für die nachfolgenden Zähne, die ein Leben lang halten sollen. Karies auslösende Bakterien gehen auch auf die nachkommenden Zähne über. Um das zu vermeiden, ist neben einer sorgfältigen Zahnpflege eine gesunde Ernährung ohne Snacks zwischen den Mahlzeiten und die regelmäßige Kontrolle zweimal jährlich beim Zahnarzt wichtig.

Volker Krüger,

Ihr Apotheker

Aktions-Angebote

Unser Angebot

MERIDOL

Mundspül Lösung

Bekämpft die Ursache von Zahnfleischentzündungen und fördert eine gesunde Mundflora.

PZN 3713120

400 ML (12,47€ pro 1l)

4,99€

Jetzt bestellen
Unser Angebot

MERIDOL

Zahnpasta Doppelpack

Bekämpft die Ursache von Zahnfleischentzündungen.

PZN 12447835

2X75 ML (46,60€ pro 1l)

6,99€

Jetzt bestellen

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.
1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

Der Artikel hat Ihnen gefallen?

Dann teilen Sie ihn doch mit anderen.

Das könnte Sie auch interessieren

Schiller Apotheke

Kontakt

Tel.: 03561 540727

Fax: 03561 540718


E-Mail: info@schillerapothekeguben.de

Internet: http://www.schiller-apotheke-guben.de/

Schiller Apotheke

Friedrich-Schiller-Straße 5d

03172 Guben

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 bis 18:00 Uhr


Abgabe in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht. Für Druck- und Satzfehler keine Haftung.
1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

powered by apovena.de